§1 Name, Sitz und Zweck des Vereines
Der Verein führt den Namen „Äthiopische Kinderhilfe SELAM“ und hat seinen Sitz in Lindau. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) eingetragen.
Der Zweck des Vereins ist, bedürftigen und in Not geratenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, besonders solchen, die dem Kinderheim und/oder dem Ausbildungszentrum SELAM, Addis Abeba, angehören, Hilfe zu leisten. Diese Hilfe besteht unter anderem in der gesundheitlichen, vorschulischen und schulischen Betreuung von Waisenkindern sowie in der Einrichtung und Erweiterung von Werkstätten für die berufliche Ausbildung von Jugendlichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Beiträge der Mitglieder, durch Spendenaufrufe und Werbung. Über die genauere Verwendung der Gelder hat der Empfänger dem Verein Rechenschaft abzulegen.
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele des Vereins anerkennt. Auch Institutionen, Körperschaften und juristische Personen können Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftliche Anmeldung hin. Eine Ablehnung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Der Austritt muss drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss kann bei gröblicher Verletzung der Satzung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
§4 Organisation
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Rechnungsprüfung.
Die Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 14 Tage vor dem Termin einberufen. Die Mitgliederversammlung kann virtuell stattfinden. Der Vorstand entscheidet darüber, ob die Mitgliederversammlung virtuell oder in persönlicher Anwesenheit stattfindet. Sie ist unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst Beschlüsse und vollzieht Wahlen mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Eine Satzungsänderung, die vorher den Mitgliedern mitgeteilt werden muss, kann mit 75 % der Stimmen beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Beitrags. Sie wählt alle zwei Jahre den Vorstand und mindestens einen Rechnungsprüfer. Ein Protokoll der Versammlung wird allen Mitgliedern zugestellt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Für den Vorsitzenden kann gegebenenfalls ein Stellvertreter gewählt werden. Diese Personen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26 BGB. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt. Wenigstens einmal jährlich wird eine Vorstandssitzung einberufen. Beschlüsse können in dringenden Fällen aber auch durch telefonische oder schriftliche Absprachen erfolgen. Der Vorstand hat der Versammlung einen Jahresbericht vorzulegen. Er ist alljährlich durch die Mitgliederversammlung zu entlasten.
Die Rechnungsprüfung kann jederzeit erfolgen, mindestens nach Abschluss des Kalenderjahres. Bei der Rechnungsprüfung ist nicht nur auf formale Richtigkeit, sondern auch auf sachgemäße Angemessenheit zu achten. Der schriftliche Bericht wird der Jahresmitgliederversammlung vorgelegt.
§5 Entschädigung
Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich zu äußerster Sparsamkeit. Die notwendigen Barauslagen die zur Erledigung der Geschäftsführung erforderlich sind werden erstattet, Fahrkosten nur in Höhe einer Bahnfahrt 2.Klasse für die schnellste Verbindung bei Buchung einen Vortag vor Reiseantritt.
§6 Haftung
Für Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§7 Auflösung des Vereins
Der Antrag zur Auflösung des Vereines muss vorher allen Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden. Der Beschluss erfolgt bei der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Kindernothilfe e.V., die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung wird unterschrieben von zwei Vorstandsmitgliedern mit Namen und Adresse.
Weißensberg, 12.11.2022
§1 Name, Sitz und Zweck des Vereines
Der Verein führt den Namen „Äthiopische Kinderhilfe SELAM“ und hat seinen Sitz in Lindau. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) eingetragen.
Der Zweck des Vereins ist, bedürftigen und in Not geratenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, besonders solchen, die dem Kinderheim und/oder dem Ausbildungszentrum SELAM, Addis Abeba, angehören, Hilfe zu leisten. Diese Hilfe besteht unter anderem in der gesundheitlichen, vorschulischen und schulischen Betreuung von Waisenkindern sowie in der Einrichtung und Erweiterung von Werkstätten für die berufliche Ausbildung von Jugendlichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Beiträge der Mitglieder, durch Spendenaufrufe und Werbung. Über die genauere Verwendung der Gelder hat der Empfänger dem Verein Rechenschaft abzulegen.
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele des Vereins anerkennt. Auch Institutionen, Körperschaften und juristische Personen können Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftliche Anmeldung hin. Eine Ablehnung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Der Austritt muss drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss kann bei gröblicher Verletzung der Satzung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
§4 Organisation
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Rechnungsprüfung.
Die Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 14 Tage vor dem Termin einberufen. Die Mitgliederversammlung kann virtuell stattfinden. Der Vorstand entscheidet darüber, ob die Mitgliederversammlung virtuell oder in persönlicher Anwesenheit stattfindet. Sie ist unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst Beschlüsse und vollzieht Wahlen mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Eine Satzungsänderung, die vorher den Mitgliedern mitgeteilt werden muss, kann mit 75 % der Stimmen beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Beitrags. Sie wählt alle zwei Jahre den Vorstand und mindestens einen Rechnungsprüfer. Ein Protokoll der Versammlung wird allen Mitgliedern zugestellt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Für den Vorsitzenden kann gegebenenfalls ein Stellvertreter gewählt werden. Diese Personen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26 BGB. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt. Wenigstens einmal jährlich wird eine Vorstandssitzung einberufen. Beschlüsse können in dringenden Fällen aber auch durch telefonische oder schriftliche Absprachen erfolgen. Der Vorstand hat der Versammlung einen Jahresbericht vorzulegen. Er ist alljährlich durch die Mitgliederversammlung zu entlasten.
Die Rechnungsprüfung kann jederzeit erfolgen, mindestens nach Abschluss des Kalenderjahres. Bei der Rechnungsprüfung ist nicht nur auf formale Richtigkeit, sondern auch auf sachgemäße Angemessenheit zu achten. Der schriftliche Bericht wird der Jahresmitgliederversammlung vorgelegt.
§5 Entschädigung
Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich zu äußerster Sparsamkeit. Die notwendigen Barauslagen die zur Erledigung der Geschäftsführung erforderlich sind werden erstattet, Fahrkosten nur in Höhe einer Bahnfahrt 2.Klasse für die schnellste Verbindung bei Buchung einen Vortag vor Reiseantritt.
§6 Haftung
Für Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§7 Auflösung des Vereins
Der Antrag zur Auflösung des Vereines muss vorher allen Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden. Der Beschluss erfolgt bei der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Kindernothilfe e.V., die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung wird unterschrieben von zwei Vorstandsmitgliedern mit Namen und Adresse.
Weißensberg, 12.11.2022
Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
Dr. Alina Ludwig
Brühlmoosweg 5
D-88138 Weißensberg
Telefon: 0172 / 4713558
E-Mail: selam-kinderhilfe@gmx.de
Spendenkonto
Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
IBAN: DE02 5065 2124 0027 1157 57
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Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
Dr. Alina Ludwig
Brühlmoosweg 5
D-88138 Weißensberg
Telefon: 0172 / 4713558
E-Mail: selam-kinderhilfe@gmx.de
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Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
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