§1 Name, Sitz und Zweck des Vereines
Der Verein führt den Namen „Äthiopische Kinderhilfe SELAM“ und hat seinen Sitz in Lindau. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) eingetragen.
Der Zweck des Vereins ist, bedürftigen und in Not geratenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, besonders solchen, die dem Kinderheim und/oder dem Ausbildungszentrum SELAM, Addis Abeba, angehören, Hilfe zu leisten. Diese Hilfe besteht unter anderem in der gesundheitlichen, vorschulischen und schulischen Betreuung von Waisenkindern sowie in der Einrichtung und Erweiterung von Werkstätten für die berufliche Ausbildung von Jugendlichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Beiträge der Mitglieder, durch Spendenaufrufe und Werbung. Über die genauere Verwendung der Gelder hat der Empfänger dem Verein Rechenschaft abzulegen.
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele des Vereins anerkennt. Auch Institutionen, Körperschaften und juristische Personen können Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftliche Anmeldung hin. Eine Ablehnung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Der Austritt muss drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss kann bei gröblicher Verletzung der Satzung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
§4 Organisation
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfung.
§5 Entschädigung
Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich zu äußerster Sparsamkeit. Die notwendigen Barauslagen, die zur Erledigung der Geschäftsführung erforderlich sind, werden erstattet. Fahrtkosten nur in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse für die schnellste Verbindung bei Buchung einen Vortag vor Reiseantritt.
§6 Haftung
Für Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§7 Auflösung des Vereins
Der Antrag zur Auflösung des Vereins muss vorher allen Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden. Der Beschluss erfolgt bei der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Kindernothilfe e.V., die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§1 Name, Sitz und Zweck des Vereines
Der Verein führt den Namen „Äthiopische Kinderhilfe SELAM“ und hat seinen Sitz in Lindau. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) eingetragen.
Der Zweck des Vereins ist, bedürftigen und in Not geratenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, besonders solchen, die dem Kinderheim und/oder dem Ausbildungszentrum SELAM, Addis Abeba, angehören, Hilfe zu leisten. Diese Hilfe besteht unter anderem in der gesundheitlichen, vorschulischen und schulischen Betreuung von Waisenkindern sowie in der Einrichtung und Erweiterung von Werkstätten für die berufliche Ausbildung von Jugendlichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Beiträge der Mitglieder, durch Spendenaufrufe und Werbung. Über die genauere Verwendung der Gelder hat der Empfänger dem Verein Rechenschaft abzulegen.
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele des Vereins anerkennt. Auch Institutionen, Körperschaften und juristische Personen können Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftliche Anmeldung hin. Eine Ablehnung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Der Austritt muss drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss kann bei gröblicher Verletzung der Satzung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
§4 Organisation
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfung.
§5 Entschädigung
Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich zu äußerster Sparsamkeit. Die notwendigen Barauslagen, die zur Erledigung der Geschäftsführung erforderlich sind, werden erstattet. Fahrtkosten nur in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse für die schnellste Verbindung bei Buchung einen Vortag vor Reiseantritt.
§6 Haftung
Für Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§7 Auflösung des Vereins
Der Antrag zur Auflösung des Vereins muss vorher allen Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden. Der Beschluss erfolgt bei der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Kindernothilfe e.V., die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
Dr. Alina Ludwig
Brühlmoosweg 5
D-88138 Weißensberg
Telefon: 0172 / 4713558
E-Mail: selam-kinderhilfe@gmx.de
Spendenkonto
Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
IBAN: DE02 5065 2124 0027 1157 57
Downloads
Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
Dr. Alina Ludwig
Brühlmoosweg 5
D-88138 Weißensberg
Telefon: 0172 / 4713558
E-Mail: selam-kinderhilfe@gmx.de
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Äthiopische Kinderhilfe SELAM e.V.
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